Kann mein Projekt mit Unterstützung der Bürgerstiftung umgesetzt werden?

Haben Sie eine Projektidee, die Sie gerne unter dem Dach der Bürgerstiftung Hellweg-Region umsetzen möchten? Dies ist möglich und darüber freuen wir uns, gleichwohl muss Ihr Projekt bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Ihr Projekt kann mit Unterstützung der Bürgerstiftung Hellweg-Region durchgeführt werden:

  • wenn es unserer Satzung entspricht.
  • wenn Ihre Projektverantwortlichen die Inhalte der Satzung unserer Bürgerstiftung mittragen.
  • wenn das Projekt zu einer positiven Außenwirkung der Bürgerstiftung beiträgt.
  • wenn die Projektverantwortlichen oder die Projektgruppe mit einer Gruppe das Projekt umsetzen wollen und können.
  • wenn sich Ihre Projektgruppe und die Bürgerstiftung auf eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit verständigen, die ebenso die Interessen der Projektgruppe als auch die der Bürgerstiftung berücksichtigt.

Entspricht das Projekt der Satzung der Bürgerstiftung?

  • Ist das Projekt gemeinnützig? (Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, muss das Projekt der Satzung der Bürgerstiftung Hellweg-Region entsprechen).
  • Ist ehrenamtliches Engagement Teil Ihres Projektes?
  • Wird Ihr Projekt im Kreis Soest umgesetzt?
  • Dient Ihr Projekt nachhaltigen Entwicklungen?
  • Sind Sie bereit, Ihr Projekt transparent und mit Beteiligung von betroffenen und interessierten Menschen zu entwickeln?
  • Ist das Projekt unabhängig von Parteipolitik, Nationalitäten, öffentlichen Verwaltungen und Konfessionen?
  • Entspricht das Projekt mindestens einem der Stiftungszwecke der Bürgerstiftung? Unsere Stiftungszwecke sind: Erziehung und Bildung, Kunst und Kultur, Natur- und Umweltschutz, Jugend- und Altenhilfe, Wissenschaft und Forschung, bürgerschaftliches Engagement (dieser Stiftungszweck nur in Kombination mit einem anderen Stiftungszweck)
  • Liegen die Inhalte des Projektes außerhalb der Pflichtaufgaben von Städten, Gemeinden und öffentlichen Körperschaften?
  • Ist das Projekt selbstlos? Verfolgt es nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke? Wird niemand unangemessen und unverhältnismäßig begünstigt?

Sie können auch alles noch mal in der Satzung der Bürgerstiftung Hellweg-Region nachlesen.

Bürgerstiftung Hellweg-Region
59494 Soest | Marktstraße 6 | Telefon: 02921 367280 | geschaeftsfuehrung@buergerstiftung-hellweg.de
IBAN DE86 4146 0116 3225 5500 00 | BIC GENODEM1SOE

footer_guetesiegel.png

foerderpreis.png

logo-bundesverband_footer.png

footer_stiftungspraxis.png

footer_buergerstiftungen.png