Zustiftung

Mit einer Zustiftung das Stiftungsvermögen erhöhen

Wenn Sie Ihr Geld langfristig anlegen möchten und die Summe unangetastet bleiben soll, ist eine Zustiftung die richtige Anlageform für Sie. Sie sichern damit unsere gemeinnützige Arbeit in der Region, ohne dass das Vermögen angetastet wird. Denn wir fördern und finanzieren das ehrenamtliche Engagement und Projekte in Ihrer Heimat ausschließlich mit den Erträgen, die das angelegte Stiftungskapital erwirtschaftet, sowie durch Spenden.

Ab einer Zustiftung von 300,- Euro sind Sie für 10 Jahre Mitglied der Stifterversammlung. Bei Zustiftungen von 3.000,- Euro und mehr werden Sie Stifter auf Lebenszeit.

Stiftungsfonds

Viel gestalten – wenig verwalten!

Sie möchten Ihren finanziellen Beitrag zur Bürgerstiftung Hellweg-Region einem ganz bestimmten gemeinnützigen Zweck zuordnen? Die ist möglich mit einem eigenen Stiftungsfonds. Die Zinserträge fließen ausschließlich dem Zweck zu, den Sie vorher bestimmt haben. Ihr Stiftungsfonds kann sogar einen von Ihnen selbst gewählten Namen tragen. Einzige Bedingung ist: Der Zweck Ihres Fonds muss mit den Zwecken unserer Stiftungssatzung übereinstimmen.
Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung Hellweg-Region. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten.
Der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer als bei einer Treuhandstiftung, Verwaltungsgebühren werden nicht vereinnahmt, Sie haben gleichzeitig alle steuerlichen Vorteile und nahezu alle Gestaltungsmöglichkeiten.
Unter dem Dach der Bürgerstiftung sind derzeit acht Stiftungsfonds.

Partnerstiftung

Werden Sie ein Teil unserer Stifterfamilie

Noch einen Schritt weiter als ein Stiftungsfonds geht die Gründung einer eigenen kleinen Stiftung. Vor diesem Schritt schrecken viele zurück, schließlich erfordert eine unabhängige Stiftung viel Know-how und Verwaltungsarbeit. Eine Lösung stellt hier die Errichtung einer eigenen Partnerstiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung Hellweg-Region dar.
Sie behalten dabei die volle inhaltliche Kontrolle. Das heißt, Sie selbst können den Namen und die Zwecke der Stiftung festlegen, die Inhalte der Satzung bestimmen und die Gremien besetzen.
Eine Treuhandstiftung empfiehlt sich bei größeren Vermögen. Ansonsten raten wir zu einer Zustiftung oder einem Stiftungsfonds, da bei diesen keine Verwaltungskosten entstehen und somit mehr Mittel für die Zweckverwirklichung verbleiben. Bei der Bürgerstiftung Hellweg-Region werden derzeit 19 Partnerstiftungen verwaltet.

Vererben

Über den Tod hinaus etwas Bleibendes schaffen

Wenn geeignete Erben nicht in Sicht sind, ist eine Stiftung eine ideale Wahl, um den Nachlass zu regeln und etwas Bleibendes über Ihren Tod hinaus zu schaffen.

Es muss nicht immer gleich eine große, rechtsfähige Stiftung sein. Über Spenden und Zustiftungen hinaus, können Sie mit einem eigenen Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung bei der Bürgerstiftung Hellweg-Region sicher sein, dass Ihr eigenes Herzensthema auch nach Ihrem Tode gefördert und Ihr Vermögen nicht angetastet wird. Wir beraten Sie gerne persönlich und vertrauensvoll bei Ihren Plänen und der Verwaltung.

Bürgerstiftung Hellweg-Region
59494 Soest | Marktstraße 6 | Telefon: 02921 367280 | geschaeftsfuehrung@buergerstiftung-hellweg.de
IBAN DE86 4146 0116 3225 5500 00 | BIC GENODEM1SOE

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