Partnerstiftungen

Die Bürgerstiftung Hellweg-Region bietet Initiativen an, ab einem Startvermögen von 25.000,00 Euro, eine nicht selbständige Stiftung, auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt, eine sogenannte Partnerstiftung zu entwickeln. Die Bürgerstiftung übernimmt die Treuhänderschaft.

Seit 2002 haben inzwischen zwölf Partnerstiftungen mit unterschiedlichen Stiftungszwecken und mit einem Gesamtvermögen von ca. 1.030.000,00 Euro die Bürgerstiftung Hellweg-Region als Treuhänder für Ihre Vermögensverwaltung und ideellen Verwaltungsaufgaben gewählt.